III. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Abs. 1) September 6, 2023 admin DSB-OK DSGVO, Artikel 77, III. Weber/Dehnert III.⚓⚓Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Abs. 1) 1)Einlegung der Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde Benutzername oder E-Mail-Adresse Passwort Angemeldet bleiben Passwort ändern 0)Rdtpfbnferrhaagrglhhe wfosd ehm Dtdeaednttrwöeuz DATENSCHUTZ-BERATER-Online-Kommentar Bearbeiterinnen und Bearbeiter KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen KAPITEL II Grundsätze KAPITEL III Rechte der betroffenen Person KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen Art. 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde I. Regelungsgehalt und Bedeutung der Norm II. Normzweck III. Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Abs. 1) 1) Einlegung der Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde 2) Beschwerdebearbeitung durch die Aufsichtsbehörde IV. Unterrichtung des Beschwerdeführers (Abs. 2) V. Innerdeutsche Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden Art. 78 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde Art. 79 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Art. 80 – Vertretung von betroffenen Personen Art. 81 – Aussetzung des Verfahrens Art. 82 – Haftung und Recht auf Schadenersatz Art. 83 – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen Art. 84 – Sanktionen KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte KAPITEL XI Schlussbestimmungen