IV. Rechtsfolgen September 6, 2023 admin DSB-OK DSGVO, Artikel 39, IV. Aust IV.⚓⚓Rechtsfolgen 44⚓ Bei den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Pflichten des Art. 39 ist zu unterscheiden. Benutzername oder E-Mail-Adresse Passwort Angemeldet bleiben Passwort ändern 9)Zinumbßer 4)Curleeereceeouksa 5)Srlitnfstnae Eeusatr 2)Kecwrdnrehd Erhihst DATENSCHUTZ-BERATER-Online-Kommentar Bearbeiterinnen und Bearbeiter KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen KAPITEL II Grundsätze KAPITEL III Rechte der betroffenen Person KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter Art. 37 – Benennung eines Datenschutzbeauftragten Art. 38 – Stellung des Datenschutzbeauftragten Art. 39 – Aufgaben des Datenschutzbeauftragten I. Regelungsgehalt und Bedeutung der Norm II. Normzweck III. Tatbestandsmerkmale IV. Rechtsfolgen 1) Geldbußen 2) Strafvorschriften 3) Vertragliche Haftung 4) Deliktische Haftung Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte KAPITEL XI Schlussbestimmungen