IV. Untätigkeitsklage bei Beschwerden (Abs. 2) September 6, 2023 admin DSB-OK DSGVO, Artikel 78, IV. Weber/Dehnert IV.⚓⚓Untätigkeitsklage bei Beschwerden (Abs. 2) 1)Nichtbefassung oder Nichtunterrichtung Benutzername oder E-Mail-Adresse Passwort Angemeldet bleiben Passwort ändern 2)Eermäfiene ec nisstwi Rnhnoebnoeeeem DATENSCHUTZ-BERATER-Online-Kommentar Bearbeiterinnen und Bearbeiter KAPITEL I Allgemeine Bestimmungen KAPITEL II Grundsätze KAPITEL III Rechte der betroffenen Person KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen Art. 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Art. 78 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde I. Regelungsgehalt und Bedeutung der Norm II. Normzweck III. Rechtsbehelf gegen Beschluss einer Aufsichtsbehörde (Abs. 1) IV. Untätigkeitsklage bei Beschwerden (Abs. 2) 1) Nichtbefassung oder Nichtunterrichtung 2) Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen V. Zuständiges Gericht (Abs. 3) VI. Vorangegangenes Kohärenzverfahren (Abs. 4) VII. Nationales Gerichtsverfahren Art. 79 – Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Art. 80 – Vertretung von betroffenen Personen Art. 81 – Aussetzung des Verfahrens Art. 82 – Haftung und Recht auf Schadenersatz Art. 83 – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen Art. 84 – Sanktionen KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte KAPITEL XI Schlussbestimmungen